Die Abgeltungssteuer – Was bringt die neue Steuer mit sich?

Da ab dem ersten Januar 2009 wieder mal eine neue Steuer in Kraft getreten: die Abgeltungssteuer. Diese Steuer ist zwar vielleicht eine Vereinfachung des Steuersystems aber die Informationslücken der Geldsparer sind groß der zukünftige Vermögenswachstum ganz von seinem Anlageverhalten und der Auswahl von richtigen Produkten abhängt.

Die erste und logischte Frage die sich stellt, was ist eigentlich die Abgeltungssteuer?
Durch diese Steuer werden private Veräußerungsgewinne und Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent versehen.Hierzu kommen dann noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Das führt dazu das der Steuersatz auf insgesamt 28 Prozent erhöht wird.Diese Steuer wird von allen deutschen Banken direkt an das Finanzamt abgeführt, wobei die Besteuerung anonym bleibt.
Der Name deutet schon an das mit der Abgeltungssteuer die Steuerpflicht auf die dazugehörigen Gewinne vollständig abgegolten ist.

Begründungen für die Abgeltungssteuer
Kapitalerträge waren im deutschen Steuersystem schon immer steuerpflichtig allerdings gab es große Probleme mit der Steuerhinterziehung. 1990 wurde das erste Mal ein Versuch gestartet dieses Problem zu lösen indem die Quellensteuer eingeführt wurde. Dies führte aber nicht zu dem gewünschten Erfolg sondern zu einer Kapitalflucht ins Ausland, dies wiederum machte den deutschen Finanzplatz für Ausländer unattraktiv und somit wurde die Steuer wieder beigesetzt.
Was noch hinzukommt durch diese damalige Quellensteuer die Steuerpflicht für Kapitalerträge war mit dieser nicht abgegolten und endete in einer komplizierten Steuererklärung.
Die nächsten Versuche in späterer Zeit Steuerehrlichkeiten durch weitgehende Auskunftspflichten der Banken zu erzwingen stieß auf sehr große Datenschutzrechtliche Bedenken und minderte um ein weiteres den Finanzplatz Deutschland.
Aus diesem Grunde wurde während der Unternehmenssteuerreform 2008 im Frühjahr 2007 die Abgeltungssteuer beschlossen die das Steuersystem und die Steuererklärung vereinfachen aber auch die Attraktivität des deutschen Finanzplatzes wieder erhöhen soll, unter anderem auch weil ähnliche Regelungen in vielen Ländern vorhanden sind.

Nun noch einige Details zur Abgeltungssteuer:
Alle Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie privaten Veräußerungsgewinnen fallen unter diese Steuer. Es zählen ,auch ohne Anspruch auf Vollständigkeit, folgende Anlagen unter diese Steuer: Dividenden, Erträge aus Rentenpapieren und Investmentfonds, Kapitalanlagen bei Banken und Termingeschäfte und Zertifikate. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen den Immobilien und geschlossene Fonds sind davon nicht betroffen. Gegensätzlich zu anderen Ländern fallen in Deutschland auch Kursgewinne unter die Abgeltungssteuer.
Die Regelung der zwölfmonatigen Spekulierfrist die langzeitige Anlagen bisher attraktiver machte wird mit der neuen Steuer aufgehoben. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme den für Wertpapiere die bis zum 31.12.08 erworben wurden gilt diese Regelung nicht.
Die einzigen Sparanlagen die der Abgeltungssteuer entkommen sind zertifizierte Anlagen zur privaten Altersvorsorge beispielsweise Riester-Rente.

Generell ist diese neue Steuer positiv für Großverdiener deren Steuersatz über 25 Prozent liegt da der Steuersatz gesenkt wurde, allerdings für Anleger deren Steuersatz unter diesen 25 Prozent liegt wird diese Erleichterung nicht sichtbar sein da sie sich die Differenz durch die Stuererklärung zurückholen müssen.

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Tags:Abgeltungssteuer, Riester, steuer, Steuerhinterziehung

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gelesen: 414 · heute: 6 · zuletzt: 10. März 2010

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