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Ausweispflicht gilt nun auch für Wohngebäude

energieausweisDer Start ins Jahr 2009 war für uns alle mit weit reichenden Neuerungen verbunden. Nicht nur veränderte Rahmenbedingungen für gesetzlich Krankenversicherte, der Gesundheitsfonds wie auch der einheitliche Beitragssatz und der neue Basistarif bei den privaten Krankenversicherungen galten seit diesem Stichtag. Neu war auch die allgemeine „Ausweispflicht“ für Immobilien, die vermietet oder verpachtet werden sollen.

Jeder Autofahrer weiß, wie viel wie viel Kraftstoff sein Gefährt verbraucht, doch wenn es um den individuellen Energieverbrauch oder Bedarf hinsichtlich der Warmwasserbereitung und des Wärmebedarfs geht, müssen die meisten Verbraucher passen. Wer jedoch die Entwicklung der explodierenden Energiekosten drosseln will muss wissen, wo genau Einsparpotenziale und energetische Schwachstellen im Haus zu finden sind. Der Energieausweis gibt seit Jahresbeginn allen Mietern und Eigentümern Auskunft über den anfallenden Energiebedarf.

Soll eine Bestandsimmobilie gekauft, oder eine neue Wohnung bezogen werden, sollte jeder gezielt nach diesem Papier fragen. Die veränderte Gesetzeslage besagt, dass Immobilienbesitzer unverzüglich den Energieausweis vorlegen müssen. Dies dient nicht dazu, den Hausbesitzer zu ärgern, sondern vielmehr kann diese Neuregelung als Möglichkeit genutzt werden, den Wert der Immobilie zu steigern, wenn energetische Schwachstellen durch den Fachmann aufgespürt werden. Dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen lassen sich viel besser erkennen und effizient durchführen. Diese Auskünfte über den Energieausweis gelten jedoch nur der Information und nicht der zwingenden Umsetzung.

Wer sich einen objektiven Überblick über den tatsächlichen Bedarf an Heizungswärme und Warmwasser verschaffen will, sollte auch auf die Qualität des Ausweises achten, denn Ausweis ist nicht gleich Ausweis Weniger hilfreich ist der verbrauchsorientierte Ausweis, der sich lediglich am subjektiven Verbrauch orientiert. Je höher die Qualität des Ausweises, desto verlässlicher kann der energetische Zustand eingeschätzt werden. Als bedeutende Orientierung für den Verbraucher tritt jetzt das Gütesiegel der Deutschen Energie- Agentur (dena) ein. Schließlich erhalten nur die Ausweise das Gütesiegel, die auch die hohen Qualitätsanforderungen der dena erfüllen. Der Energieausweis und das Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz sollen künftig dazu beitragen, alle Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu erkunden. Wer sich auf die Suche nach dem optimalen Ausweis macht, sollte auch im Heizungsfachbetrieb vor Ort nachfragen, der sich verstärkt auf die gestiegenen Anforderungen hinsichtlich energiesparender Maßnahmen einstellen muss: Wertvolle Informationen erhält der Verbraucher auch hinsichtlich innovativer Technologien und den Einsatz regenerativer Energien.


gelesen: 637 · heute: 2 · zuletzt: 31. Juli 2010
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Astrid Albrecht- Sierleja



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