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bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat geurteilt: Der Betreiber eines unzureichend gesicherten WLAN-Internetzugangs haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter auf Unterlassung und Aufwendungsersatz. Die Frage, die sich alle WLAN-Betreiber nun stellen: Welche Konsequenzen hat dieses Urteil für sie? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrecht-Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE fasst die Auswirkungen übersichtlich zusammen. Continue reading

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