Artikel-Schlagworte: „Sparerpauschbetrag“
Abgeltungssteuer betrifft Fondsanleger
Vater Staat überlegt sich immer mal wieder etwas Neues und die oft gefürchtete Abgeltunssteuer gehört dazu. Doch nicht immer ist die Furcht davor begründet. Schließlich sind nur die Kapitalanleger davon betroffen, die nach dem Stichtag 1. Januar 2009 Anteile gekauft haben. Kursgewinne von Fonds, die der Anleger davor besessen hatte, sind dagegen nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Hier greift noch das alte Recht, wonach der Verkauf steuerfrei ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass seit dem Erwerb mehr als zwölf Monate vergangen sind. Die Kursgewinne sind auch dann noch steuerfrei, wenn ein Altfonds erst in Jahrzehnten veräußert wird. Diesen Beitrag weiterlesen »
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